Allgemeine Geschäftsbedingungen
KLAUBERT BESTATTUNGEN GmbH
Lüneburg

Klaubert Bestattungen GmbH

GF: Andree Berger
Kepplerstraße 2
21337 Lüneburg | Germany
Tel. +49 4131 4040 138
info@klaubert-bestattungen.de

AGBs KLAUBERT BESTATTUNGEN GmbH, Lüneburg

1. Allgemeines

1.1 Den Geschäftsbeziehungen zwischen dem KLAUBERT BESTATTUNGEN GmbH, nachstehend KB genannt, und dem Vertragspartner / Auftraggeber liegen diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGBs – zugrunde. Änderungen / Ergänzungen / weiter Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

1.2 Basis der Geschäftstätigkeit sind die Gesetze nach BGB. Ergänzend gelten die Bestattungsgesetze der deutschen Bundesländer oder Länder in denen eine Dienstleistung (z.B. Überführung, Beurkundung, Beisetzung) für den Trauerfall erbracht wird.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote von KB sind freibleibend. Die Annahme des Angebots muss schriftlich mit Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber erfolgen. Des Weiteren kann der Auftraggeber auch eine Dienstleistung digital per E-Mail schriftlich bestellen. Dieses gilt z.B. für die Beauftragung einer Überführung. Mit der Annahme des schriftlichen Angebots / Auftrags oder Vorsorgevertrages durch den Auftraggeber kommt ein bindendes Vertragsverhältnis zustande.
Werden KB Umstände bekannt, dass der Auftraggeber kreditunwürdig oder zahlungsunfähig ist, kann KB vom Vertrag zurücktreten, sofern der Auftraggeber zur Leistung in Raten bzw. zur Sicherheitsleistung nicht imstande bzw. bereit ist.

2.2 Der von KB ausgeführte Leistungsumfang richtet sich nach den mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Angebot / Auftrag. Im Leistungsumfang enthalten sind die zur Bestattungsdurchführung notwendigen Eigenleistungen, Fremdleistungen und Auslagen (z.B. Urkunden, Arztrechnungen). Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene bzw. objektiv notwendige, im Interesse des Auftraggebers liegende Leistungen werden zusätzlich berechnet. Die Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe weiterberechnet und belegt.

2.3 Gegenstand jedes Auftrages ist grundsätzlich die Erledigung aller Formalitäten bei Standesämtern, Verwaltungen von Krankenhäusern / Hospizen / Altenheimen, Friedhöfen und Pfarrgemeinden. Des Weiteren die Durchführung der hygienischen und kosmetischen Versorgung, sowie alle Leistungen, die zur Aufbewahrung des/der Verstorbenen bis zur Beisetzung / Trauerfeier, sowie zur würdevollen offenen Aufbahrung/Abschiednahme unter hygienischen und ästhetischen Aspekten notwendig sind. Hierzu zählt unter anderem die fachgerechte Reinigung und Desinfektion, das – wenn notwendig – Verschließen der Körperöffnungen sowie das Entfernen von Zugänge (Kathetern, Kanülen, Drainagen usw.), sowie zur Kremation die Entnahme von Herzschrittmachern.

2.4 KB gilt als mit der Erteilung des schriftlichen Auftrages bevollmächtigt, die in 2.3 genannten Leistungen zu erbringen bzw. in Auftrag zu geben, gegenüber Behörden, insbesondere dem Standesamt, Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben bzw. solche sowie Dokumenten/Urkunden in Empfang nehmen zu dürfen.

2.5 Der Auftraggeber versichert, zur Erteilung des Bestattungsauftrages berechtigt zu sein. Mit Beauftragung überträgt er das Totenfürsorgerecht an KB.

2.6 Der Auftraggeber bevollmächtigt KB, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen, ggf. auch Dritte zu beauftragen. KB kann die Beauftragung eines Dritten als Eigen- bzw. als Fremdgeschäft für den Auftraggeber vornehmen. Der Auftragsgeber stellt KB im Hinblick auf Auftragsvergabe von Fremdarbeiten ausdrücklich von dem Verbot des § 181 BGB frei.

2.7 Der Auftraggeber trägt die Kosten des bei KB in Auftrag gegebenen Leistungen, unabhängig von seinem Rechtsverhältnis zu der/dem Verstorbenen. Die Klärung von Unstimmigkeiten in einer Erbengemeinschaft obliegen dem Auftraggeber und berühren nicht den Vertrag zwischen Auftraggeber und KB.

2.8 Mit der Vollendung der Bestattungsleistung wird die mit KB vereinbarte Vergütung fällig. Das gilt auch, sofern der Auftraggeber die Bestattungsleistung des Bestatters nicht durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Handeln abnimmt.

3. Widerrufsbelehrung für außerhalb der Geschäftsräume geschlossene Verträge

3.1 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen hat der Vertragspartner das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen (Widerrufsrecht).

3.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist unterschreibt und absendet.

3.3 Im Falle des wirksamen Widerrufs wird KB dem Vertragspartner alle zuvor geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten, jedoch exklusiv zusätzlicher Kosten, die durch besondere Lieferart entstanden sind, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung zurückzahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde. Die Rückzahlung löst keine weiteren Entgelte aus.

3.4 Für den Fall, dass der Vertragspartner den Beginn der Dienstleistung trotz und während des Laufs der Widerrufsfrist verlangt hat, ist KB ein angemessener Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

3.5 Das Widerrufsrecht kommt nicht zur Anwendung bei individuell für den Auftraggeber erstellten Waren. Diese gilt insbesondere für Trauerkarten, handgefertigte Urnen mit/oder ohne Individual-Design sowie für Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind.

3.6 Für bereits vollständig vollbrachte Dienstleistungen und Arbeitsleistungen ist das Widerrufsrecht nicht mehr anzuwendbar.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1 Alle genannten dem Auftraggeber genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Soweit Waren/Produkte und Dienstleistungen Gegenstand des Auftrags sind, für die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch kein endgültiger Preis vereinbart wurde, werden dem Auftraggeber angemessene und ortsübliche Preise berechnet. Handelt es sich hierbei um Auslagen, erhält der Auftraggeber dazu Belege ohne Aufschlag.

4.2 Die Rechnung ist binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist an das mit der Rechnung mitgeteilte Konto zu leisten. Die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist am Eingangsdatum auf dem Konto von KB ersichtlich. Weitere mögliche Zahlungsarten an KB: Barzahlung, EC-Karte, Kredit-/Debit-Karte.

4.3 Eine Zahlungsschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Daneben ist KB berechtigt, für weitere Mahnschreiben pauschal jeweils 10,00 Euro zu berechnen.

4.4 KB ist berechtigt, Vorauszahlung bis zur Höhe des gesamten voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.

4.5 Die Entgegennahme durch KB von Versicherungspolicen oder Sterbegeldversicherungen sowie die Geltendmachung der Versicherungsleistung oder sonstige Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Dritten geschieht ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers und stellt somit noch keine Erfüllung der Auftragsverbindlichkeiten dar.
Für den Fall, dass Leistungen aus Versicherungspolicen oder Sterbegeldversicherungen an KB erfolgen, ist KB berechtigt, diese mit den vertraglichen Vergütungsansprüchen von KB zu verrechnen. Ein evtl. verbleibender Überschuss wird von KB auf ein hierfür zuvor nachgewiesenes Nachlasskonto des Verstorbenen überwiesen. Ein evtl. Restbetrag ist durch den Auftraggeber auszugleichen.

4.6 Eine irrtümlich falsch ausgestellte Rechnung kann jederzeit – nach Kenntnis der Richtigkeit – korrigiert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Originaldokument der zu korrigierenden Rechnung an KB zurückzugeben und erhält im Gegenzug dafür das korrigierte Original.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren und Produkte verbleiben im Eigentum von KB bis zur vollständigen Erfüllung des aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Vergütungsanspruchs.

6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch KB nicht bestritten wurden. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur für einen Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis möglich.

7. Sicherungsabtretung und Sozialamt

7.1 Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Verbindung mit den Landesbestattungsgesetzen, § 1968 BGB, § 1615 Abs. 2 BGB, § 1360 a Abs.5 BGB, § 1361 Abs. 4 BGB und §§ 823, 844 BGB zur Absicherung der Werklohnforderung aus dem Bestattervertrag an KB ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt durch die vollständige Erfüllung der Werklohnforderung von KB gegen den Auftraggeber aus dem zuvor vereinbarten Bestattungsvertrag. Leistet der Auftraggeber Teilzahlungen, so tritt der Bestatter in Höhe der Teilzahlungen zur Vermeidung einer Übersicherung die Ansprüche an den Auftraggeber wieder ab, der die Rückabtretung hiermit annimmt.

7.2 Der Auftraggeber tritt seine sekundären Sozialhilfeansprüche aus § 74 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger in Höhe der Eigenleistungen an KB zur Absicherung seiner Werklohnforderung aus dem zuvor vereinbarten Bestattungsvertrag ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Die Wirksamkeit der Abtretung ist aufschiebend bedingt durch die im Wesentlichen vertragsgerechte vollständige Erbringung der Leistungen von KB. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Verfahren nach § 74 SGB XII durch Vorlage aller ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zu fördern und alle in diesem Zusammenhang notwendigen Erklärungen und Anträge gegenüber dem Sozialamt abzugeben.

8. Leistungszeit

Die zwischen dem Auftraggeber und KB vereinbarten Termine gelten als „ungefähre Termine“. KB übernimmt hierfür keine Gewähr, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart ist. Aus einer Überschreitung voraussichtlicher Termine kann der Auftraggeber keine Ansprüche herleiten.

9. Gewährleistung

9.1 Geringfügige Abweichungen gelieferter Waren / Produkte / Gegenstände bzgl. Qualität, Farbe, Form im Verhältnis zu Mustern oder KatalogaKBildungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und den Vertragsgegenstand / die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

9.2 Hat die bestellte Ware / das Produkt / der Gegenstand einen Mangel bzw. Fehler, wird dieser nach Wahl von KB durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ausgeglichen. Gelingt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, so ist KB berechtigt, an deren Stelle eine angemessene Minderung des Waren- / Produktpreises anzurechnen.

9.3 Ein Gewährleistungsanspruch gilt nicht für Umbettungen / Ausbettungen.

10. Urheber – und Nutzungsrecht für Eigenmotive und Fotos, sowie deren Veröffentlichung

10.1 Der Auftraggeber bestätigt gegenüber KB, dass die Urheberrechte für die von ihm persönlich gelieferten Fotos bzw. digitalen Bilddateien oder andere Motivvorlagen hat bzw. er die jeweiligen Nutzungsrechte vom Urheber / Fotograf / Grafiker / Künstler erworben hat.

10.2 Der Auftraggeber bevollmächtigt KB, die von ihm gestellten Fotos, Grafiken, digitalen Bilddateien uneingeschränkt für die durch den Auftraggeber bestellten Printmedien zu bearbeiten und diese zu vervielfältigen. Hierzu zählt auch die Verwendung durch Dritte in Zeitungen zum Zweck der Veröffentlichung und Bekanntgabe. Die Bevollmächtigung gilt zudem für Dekorationszwecke,wie z.B. Portrait in der Trauerkapelle.

10.3 Der Auftraggeber erkennt mit der Beauftragung über KB die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jew. Zeitungsverlage an. Gleiches gilt für die Veröffentlichung der Traueranzeige im Internet.

10.4 Der Auftraggeber stimmt der Verwendung von Aufnahmen zu, die von der Trauerfeier / Beerdigung durch KB angefertigt wurden. KB ist berechtigt, diese Aufnahmen für eigene Zwecke zu verwenden. Dazu gehören u.a. die Verwendung als Beispiel zur Beratung für Dekoration und die Bebilderung der Internetpräsenz von KB / von Printmedien für Marketingmaßnahmen. KB verpflichtet sich, die Bilder in anonymisierter Form ohne die Nennung von Namen oder die Sichtbarkeit von Portraitfotos, zu veröffentlichen.

11. Kündigung

11.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Auftragserfüllung oder wird KB die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist KB berechtigt, eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 20 % aus den Leistungen der Auftragssumme von dem Auftraggeber zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

11.2 Kündigt der Auftraggeber ein Vorsorgevertrag vor Beginn der Auftragserfüllung, also zu Lebzeiten, so ist KB berechtigt eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 20 % aus den Leistungen der Auftragssumme vom Auftraggeber zu verlangen. Im Todesfall aber gilt die Verfügung und der Wille des in der Vorsorge festgelegten Auftrages des Erblassers. Die Erben sind an den Willen des Erblassers gebunden und ersatzweise gegenüber KB zum Schadensersatz verpflichtet.

12. Haftung

12.1 KB haftet für Schadenersatzansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch bezüglich der Haftung für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von KB. Unabhängig vom Rechtsgrund wird die evtl. Haftung auf die Höhe des nach dem Vertragsverhältnis geschuldeten Geldbetrages beschränkt. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

12.2 Die Mitfahrt zum bzw. vom Friedhof / Krematorium / Fremdleister in Fahrzeugen von KB erfolgt, wie auch sämtliche sonstigen Mitfahrten des Auftraggebers / von Dritten auf eigene Gefahr des Auftraggebers. KB schließt eine Haftung für evtl. entstehende Schäden vollständig aus. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Antritt einer Fahrt auch Dritte darüber zu informieren.

13. Datenschutz

KB ist berechtigt, nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über den Auftraggeber zu erheben, zu speichern, zu verwenden, zu verarbeiten und zu löschen, soweit sie für die Geschäftsbeziehungen erforderlich sind. Sofern die Daten nicht der gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflicht unterliegen, werden diese nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Detaillierte Informationen dazu auf der Seite „Datenschutz“.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist KLAUBERT Bestattungen Lüneburg
Gerichtsstand ist Lüneburg.

15. Schlussbestimmungen

Sollte sich eine der vorstehenden Vereinbarungen ganz oder teilweise als gesetzlich unwirksam bzw. undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die dann gesetzlich vorgeschriebene, wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Status: 220108
Andree Berger
KLAUBERT BESTATTUNGEN GmbH, Lüneburg

Klaubert Bestattungen Lüneburg